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   BFH, 14.09.1989 - V R 76/84   

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https://dejure.org/1989,1553
BFH, 14.09.1989 - V R 76/84 (https://dejure.org/1989,1553)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1989 - V R 76/84 (https://dejure.org/1989,1553)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1989 - V R 76/84 (https://dejure.org/1989,1553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967/1973 § 3 Abs. 2; BerlinFG 1970 § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Berlin - Versendung von Waren ins Ausland - Aufträge ausländischer Kunden - Ersatz von Forderungsausfällen - Verfügung über Konto - Reihengeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 172
  • BB 1989, 2248
  • BB 1990, 267
  • DB 1989, 2583
  • BStBl II 1989, 999
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.10.1967 - V 230/64

    Genehmigung zur abschöpfungsfreien Einfuhr einer entsprechenden Menge von

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - V R 76/84
    Die Folge, daß durch diese eine Warenbewegung gleichzeitig Lieferungen zwischen dem ersten Unternehmer und dessen Abnehmer und zwischen diesem und dem letzten Abnehmer als ausgeführt gelten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. Oktober 1967 V 230/64, BFHE 90, 379, BStBl II 1968, 110), setzt (mehrere) auf diesen Erfolg gerichtete Umsatzgeschäfte über den Gegenstand voraus.
  • BFH, 12.02.1987 - V R 89/78

    Umsatzgeschäft - Umsatz - Verpflichtungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - V R 76/84
    Das Umsatzgeschäft umfaßt den Sachverhalt, der dem als Lieferung geltenden Vorgang zugrunde liegt, einschließlich des Verpflichtungsgeschäfts (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Februar 1987 V R 89/78, BFHE 149, 1, BStBl II 1987, 289, zu § 5 Abs. 2 BerlinFG).
  • BFH, 06.12.1979 - V R 87/72

    Beim Wechsel zur Regelbesteuerung Vorsteuerabzug für Vorbezüge (einschl. des

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - V R 76/84
    Bei einem Reihengeschäft der hier in Betracht kommenden Länge der Reihe wird (nur) dem letzten Abnehmer tatsächlich (Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 201) die Verfügungsmacht verschafft, indem ihm wirtschaftlich Wert, Substanz und Ertrag des Gegenstandes (vgl. zur Verschaffung der Verfügungsmacht Urteile des Bundesfinanzhof - BFH - vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311; vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279) durch den ersten Unternehmer im Auftrag von dessen Abnehmer zugewendet werden.
  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - V R 76/84
    Bei einem Reihengeschäft der hier in Betracht kommenden Länge der Reihe wird (nur) dem letzten Abnehmer tatsächlich (Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 201) die Verfügungsmacht verschafft, indem ihm wirtschaftlich Wert, Substanz und Ertrag des Gegenstandes (vgl. zur Verschaffung der Verfügungsmacht Urteile des Bundesfinanzhof - BFH - vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311; vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279) durch den ersten Unternehmer im Auftrag von dessen Abnehmer zugewendet werden.
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

    Der Abnehmer in der Reihe muß zur Annahme einer Lieferung an ihn aus dem Umsatzgeschäft berechtigt und verpflichtet sein (BFH-Urteil vom 14. September 1989 V R 76/84, BFHE 158, 172, BStBl II 1989, 999).
  • FG Hamburg, 08.08.1996 - VI 132/93

    Versagung des Vorsteuerabzugs; Lieferung in Form eines Wechsels der

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  • FG Hamburg, 18.03.1997 - II 116/96

    Handel mit Luxuspersonenkraftwagen, die für den Export auf dem grauen Markt in

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  • FG Düsseldorf, 08.04.2003 - 6 K 7193/00

    Vorsteuerabzug; Reihengeschäft; Tatsächliche Ausführung; Verfügungsmacht;

    Auch wenn man mit dem Vortrag der Klägerin von einer tatsächlichen Warenbewegung (der in den Rechnung bezeichneten Güter von ihren Lieferanten an ihre Abnehmer) ausgehen wollte, wäre ein Vorsteuerabzug der Klägerin allerdings zu versagen; denn die umsatzsteuerrechtliche Würdigung eines eigenständigen Einkaufs- (und Verkaufs-) Geschäfts durch die Klägerin im Rahmen eines sog. Reihengeschäfts (§ 3 Abs. 2 UStG alter Fassung) setzt voraus, dass der Klägerin "nach dem Gesamtbild der Verhältnisse" eine Rechtsstellung vermittelt wurde, die ihr ermöglichte, selbstständig über die Weiterverwendung des Liefergegenstandes zu entscheiden, da ihr zuvor "der Wert, die Substanz und der Ertrag des Liefergegenstandes" (einschränkungslos) zugewendet wurde (zur "Verschaffung der Verfügungsmacht" als Grundvoraussetzung einer Lieferung siehe § 3 Abs. 1 UStG; siehe auch z.B. Bundesfinanzhof -BFH- V R 76/84 vom 14.9.1989, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1989, 999; Finanzgericht Hamburg VI 132/93 vom 8.8.1996, juris STRE987189170 [in der Rechtsmittelinstanz bestätigt durch BFH V B 114/96 vom 20.8.1997, Sammlung von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs BFH/NV 1998, 229; Verfassungsbeschwerde erfolglos - Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2246/97 vom 30.3.1998, juris KVRE 282719801]).
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